Die Blamage geht weiter - Gesetzesverstöße sorgen für schlechte Noten

20.07.2010 | Berlin
Die Qualität der Anlageberatung von Banken ist in den vergangenen Monaten noch schlechter geworden. Hauptgrund: Die meisten Kreditinstitute halten sich nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben. Sie stellen den Kunden zum Beispiel nicht alle Fragen, die sie stellen müssten, und klären häufig über wesentliche Eigenschaften und Kosten der Anlageprodukte nicht auf.

In über der Hälfte der Fälle kamen die Bankberater ihrer Pflicht nach der Aushändigung eines Beratungsprotokolls nicht nach, obwohl die Kunden danach gefragt hatten. Außerdem empfahlen die meisten Banken einen zu riskanten Anlagemix. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, für die sie die Anlageberatung von 21 Kreditinstituten getestet hat. Sechs Banken bekamen dabei das Urteil "Mangelhaft", zwölf waren "ausreichend", drei "befriedigend" und keine einzige war "gut".

Ende 2009 veröffentlichte Finanztest einen Test der Anlageberatung bei 21 Banken. Das Ergebnis war eine große Blamage. Keine einzige Bank hatte "gut" abgeschnitten, zwei waren sogar "mangelhaft". Daraufhin drohte Verbraucherschutzministerin Aigner den Banken mit schärferen Kontrollen und weiteren Gesetzen, sollten sie ihre Leistungen nicht verbessern. Außerdem wurde ein Beratungsprotokoll Pflicht, wenn über Wertpapiere beraten wird. Die Kreditinstitute selbst gelobten Besserung.

Jetzt hat die Stiftung Warentest fast alle dieser Banken noch einmal unter die Lupe genommen. Die Testkunden haben 146 Beratungsgespräche durchgeführt. Sie wollten 35 000 Euro zehn Jahre lang anlegen. Das Ergebnis ist noch verheerender als beim letzten Mal: Wieder ist keine einzige Bank "gut", dafür vergab die Stiftung sogar sechsmal die Note "Mangelhaft", und zwar an die Postbank, Hypovereinsbank, Targobank, BW Bank, Nassauische Sparkasse und Volksbank Mittelhessen. Das größte Problem ist, dass die Banken das Wertpapierhandelsgesetz missachten. Sie müssen die Kunden nach ihren finanziellen und persönlichen Verhältnissen fragen, sind verpflichtet zu ermitteln, welches Ziel die Kunden mit ihrer Geldanlage erreichen wollen und welche Kenntnisse sie haben. Bei der Beratung über Wertpapiere muss zudem ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden.

Quelle: Pressemeldung Stiftung Warentest

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