In dem aktuellen Beschluss des OLG Dresden wurde entschieden, dass bei vereinbarten Röntgenaufnahmen im Rahmen einer Pferdeankaufuntersuchung eine fachgerechte Befundung und lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich sind. Versäumnisse in der Befundauswertung führen zur Haftung des behandelnden Tierarztes für gesundheitliche Folgeschäden. Das Urteil verstärkt den Druck auf Kliniker, präzise Protokolle anzulegen, und sichert Pferdekäufern eine klare Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es setzt einheitliche Qualitätskriterien fest und verhindert fehlerhafte Diagnosen im Vorfeld.