Nach der Novellierung des Baugesetzbuchs sollen Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben erheblich verkürzt werden, um den Bau neuer Wohnquartiere zügiger voranzutreiben und…
Nach erfolgloser Eigenforderung wandte sich ein Mandant in München an CLLB Rechtsanwälte und beantragte die Rückerstattung seiner rund 412.000 Euro…
Auf 16 Seiten ermöglicht der kostenfreie Marktbericht Stuttgart 2026 von Heid Immobilienbewertung detaillierte Einblicke in Preis-, Miet- und Renditeentwicklungen des…
Die Kammer des Landgerichts Ravensburg entschied am 12. Mai 2026, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen hat. Infolgedessen können betroffene Käufer Kaufvertrag rückabwickeln, Ersatzlieferung anfordern und Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Urteil unterstreicht die Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsrisiken von NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz durch einen kostenfreien Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer – sofort unkompliziert und kostenlos verfügbar.

