Zero Motorcycles erreichte in Frankreich mit einer serienmäßigen Zero DS eine neue GUINNESS Bestmarke für elektrische Motorräder. Der Fahrer absolvierte…
Seit dem 24. September 2026 ist GalleryDock global in englischer Sprache nutzbar. Die von Edmond Rätzel initiierte Plattform bietet Fotografen…
Das Resort Linstow präsentiert zur Wintersaison 2026/2027 ein maßgeschneidertes Programm für firmeninterne Weihnachtsfeiern und Team-Events. Angeboten werden Fonduebowling-Abende, festliche Gala-Dinner…
In dem aktuellen Beschluss des OLG Dresden wurde entschieden, dass bei vereinbarten Röntgenaufnahmen im Rahmen einer Pferdeankaufuntersuchung eine fachgerechte Befundung und lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich sind. Versäumnisse in der Befundauswertung führen zur Haftung des behandelnden Tierarztes für gesundheitliche Folgeschäden. Das Urteil verstärkt den Druck auf Kliniker, präzise Protokolle anzulegen, und sichert Pferdekäufern eine klare Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es setzt einheitliche Qualitätskriterien fest und verhindert fehlerhafte Diagnosen im Vorfeld.

