Nach dem BGH-Urteil dürfen Lebensversicherer wie die Allianz bei fondsgebundenen Riester-Verträgen den Rentenfaktor nicht eigenmächtig reduzieren. Zuvor hatten Gerichte bereits im Verfahren gegen Zurich ähnlich geurteilt, und AXA wie LPV sehen sich vergleichbaren Klagen gegenüber. Betroffene Versicherte können ihre Vertragsbedingungen selbst überprüfen, eine Neuberechnung des Rentenfaktors anstoßen und zu gering ausgezahlte Beträge rückwirkend einfordern. Verbraucherzentralen beraten zum weiteren Vorgehen und appellieren an Politik und Branche, transparenter und verbraucherfreundlicher zu agieren.