Am letzten Märzwochenende 2026 wird die Messe Erfurt zum Treffpunkt für Motorradfans: Halle 2, Halle 3 und das Freigelände stehen…
Die Mehrheit der Deutschen unterstützt einen verpflichtenden Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung. In einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK sprachen…
Mit dem [eco]-Sortiment schafft Remmers eine Symbiose aus nachhaltiger Umweltorientierung und bewährter Produktleistung. EU-Ecolabel-prämiert, erfüllen die Farben und Öle strenge…
Nach dem BGH-Urteil dürfen Lebensversicherer wie die Allianz bei fondsgebundenen Riester-Verträgen den Rentenfaktor nicht eigenmächtig reduzieren. Zuvor hatten Gerichte bereits im Verfahren gegen Zurich ähnlich geurteilt, und AXA wie LPV sehen sich vergleichbaren Klagen gegenüber. Betroffene Versicherte können ihre Vertragsbedingungen selbst überprüfen, eine Neuberechnung des Rentenfaktors anstoßen und zu gering ausgezahlte Beträge rückwirkend einfordern. Verbraucherzentralen beraten zum weiteren Vorgehen und appellieren an Politik und Branche, transparenter und verbraucherfreundlicher zu agieren.

