Versicherungen der ersten Schicht der Altersvorsorge erlauben nach uniVersa Angaben einen Abzug von bis zu 30.826 Euro jährlich als Sonderausgaben. Davon profitieren alle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sowie Einzahlungen in fondsgebundene Rürup-Renten. Darüber hinaus kann im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine steuer- und sozialabgabenfreie Umwandlung von bis zu 8.112 Euro erfolgen, Arbeitgeberzuschüsse eingeschlossen. Der Freibetrag für krankenversicherungsfreie Betriebsrenten liegt nun bei 197,75 Euro monatlich und entlastet Kapitalabfindungen bis 23.730 Euro.