Die Kammer des Landgerichts Ravensburg entschied am 12. Mai 2026, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo…
Basierend auf Liv-Ex-Daten stellt die aktuelle Studie fest, dass das Handelsvolumen von Weissweinen auf dem Sekundärmarkt seit 2010 um 650…
Gebrauchte UV-Kinderkleidung ermöglicht preiswerte Ausstattungen und unterstützt Kreislaufwirtschaft. Ökotest warnt jedoch, dass die anfangs gemessenen UV-Schutzfaktoren nur auf neuen Waren…
Ein Urteil des Landgerichts Konstanz bestätigte, dass Online-Glücksspielverträge ohne deutsche Lizenz unwirksam sind. In einem Musterverfahren erstritt CLLB Rechtsanwälte die Rückerstattung von rund 16.600 Euro verlorener Einsätze für ihren Mandanten. Entscheidend war das Fehlen einer deutschen Genehmigung für die Anbieterin TSG Interactive Gaming Europe Ltd. Das Urteil folgt den Ausführungen von EuGH-Generalanwalt Emiliou und signalisiert deutschen Spielern künftig gute Chancen auf Rückforderungen gegen unlizenzierte Anbieter.

