Bundesweit 62 Prozent unterstützen Pflichtversicherung gegen Naturgefahren in Wohngebäuden

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Die Mehrheit der Deutschen unterstützt einen verpflichtenden Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung. In einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK sprachen sich 62 Prozent dafür aus, nur 25 Prozent lehnten dies ab. The DEVK has das Opt-out-Modell seit 2011 etabliert und integriert Elementarschäden automatisch in ihre neuen Verträge. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag die Einführung einer Pflichtdeckung gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch vorgesehen, um Versicherten mehr Sicherheit zu bieten.

DEVK-Opt-out-Modell seit 2011 erzielt hohe Abschlussquoten bei deutschem Elementarschutz

Steigen Schnee und Flusspegel, rückt der Hochwasserschutz ins Zentrum politischer Prioritäten. Der Koalitionsvertrag sieht eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Wohngebäude vor, jedoch ohne verbindliche Fristen und detaillierte Umsetzungsvorgaben. Laut Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK unterstützen 62% der Bevölkerung diese Regelung, während 25% sie ablehnen. Besonders hoch ist die Zustimmung mit 72% bei Immobilieneigentümern. Offene Fragen zu Beitragsniveau, Ausnahmen und Stichtage bleiben weiterhin bestehen. Klare gesetzliche Vorgaben müssen jetzt zügig definiert werden.

Nur rund 57 Prozent Wohngebäude sind aktuell flächendeckend abgesichert

In herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen gehören Sturmschäden und Hagel zur Basisabsicherung, während Gefährdungen durch Überflutungen, Erdbeben und Lawinen keine Leistungen auslösen. Diese Lücke kann nur mit einer speziellen Elementarschadendeckung geschlossen werden. Laut interner DEVK-Statistik haben 71 Prozent aller Hauseigentümer die Zusatzpolice abgeschlossen, jedoch weist der GDV-Bericht für 2024 nur einen Ausstattungsgrad von 57 Prozent aus. Viele Haushalte bleiben folglich unterversichert, weshalb bestehende Schutzkonzepte überprüft werden sollten, um die Sicherheit langfristig zu gewährleisten.

Teile der Regierung prüfen Opt-out für verpflichtende Naturgefahrenversicherung aktuell

Nach dem aktuellen Regierungsvertrag soll jede Wohngebäudeversicherung künftig Pflichtschutz gegen Elementarschäden bieten, um Hausbesitzer wirksam vor existenzgefährdenden Unwetterschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch zu schützen. Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion jedoch nur allgemein: Ein Opt-out-Konzept sei in Prüfung, aber es lägen keine verbindlichen Deadlines, keine exakten Regelungen zur Abwahl und kein klar geregeltes Startdatum vor.

Seit 2011 erzielt DEVK-Ergänzungsschiene Elementarschutz hohe Akzeptanz und Sicherheit

Ab dem Jahr 2011 schreibt die DEVK eine automatische Einbindung der Elementarschadendeckung in alle neuen Wohngebäudeversicherungsverträge vor, die nur durch eine ausdrückliche Abwahl seitens der Versicherungsnehmer entfällt. Dr. Michael Zons, Vorstand der DEVK, erklärt, dass dieser Mechanismus dazu beiträgt, hohe Schadenskosten nach Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch im Voraus abzusichern, unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden und mit einer Neugeschäftsrate von 67 Prozent die Marktakzeptanz zu belegen und das Risiko-Management verbessert.

32 Prozent der Bevölkerung sehen Eigentümer für Schutz verantwortlich

Studien belegen, dass mehr als 27 Prozent der deutschen Wohnungs- und Hauseigentümer keinen Elementarschadenschutz abgeschlossen haben. 41 Prozent dieser Befragten vermuten, in ihrer Wohnlage bestehe kaum Überschwemmungs- oder Erdrutschgefahr. 32 Prozent begründen den Verzicht damit, dass Eigentümer ohnehin selbst für Schutzmaßnahmen sorgen müssten. Insgesamt bleibt damit etwa jeder siebte Immobilienbesitzer ohne sicheren Versicherungsschutz gegen Hochwasser und andere Naturgefahren. Dieses Defizit im Versicherungsschutz birgt erhebliches finanzielles Risiko für betroffene Haushalte oftmals

Risikobetrachtung, Bauplanung und Präventionsstrategien bilden Bausteine für effektiven Elementarschutz

Der GDV setzt sich in seinem Positionspapier für ein länderübergreifendes Elementarschadenschutzmodell ein, das staatlich finanzierte Rückhalteräume, verbindliche Risikoanalysen und klare Vorgaben zur Bauausführung vorsieht, um Schäden zu reduzieren. Die DEVK steuert hierfür datenbasierte Risikoauswertungen bei, berät Immobilienbesitzer individuell zur Absicherung und bietet Bonusprogramme für vollständige Elementarschadendeckung an. Veröffentlicht im Dezember 2025, enthält das Dokument konkrete Umsetzungsvorschläge, Zeitpläne und einen Katalog bewährter Verfahren. Es skizziert Verantwortungsbereiche von Bund, Ländern, Kommunen.

Gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag sollen Lücken im Elementarschutz schließen

Ein verpflichtender Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung beugt existenzbedrohenden finanziellen Folgen von Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsch vor. Versorgungslücken werden durch umfassende Deckungen geschlossen und der Schutz bundesweit sichergestellt. Das Opt-out-Modell der DEVK bietet automatisch Elementardeckung bei jedem neuen Vertrag, sofern sie nicht abgelehnt wird. Notwendig sind eindeutige gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag und ein kohärentes Konzept, das Prävention, Bauplanung und Risikoanalyse kombiniert. Damit erhält die Maßnahme den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung.

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