An der landesweiten Frühjahrsaktion zur Katzenkastration in Schleswig-Holstein beteiligen sich Kommunen und Tierschutzgruppen zwischen dem 23. Februar und 22. März aktiv. Die gefangenen Straßenkatzen werden kostenlos operiert, per Mikrochip gekennzeichnet sowie in FINDEFIX registriert. Anschließend erfolgen eine Schonungspause und die Rückkehr an den ursprünglichen Fundort. Die Maßnahme wird mit insgesamt 20.000 Euro von Deutschem Tierschutzbund und seinem Landesverband finanziert. Ab 2024 ist eine Katzenschutzverordnung geplant mit verbindlicher Kastrationspflicht an Freigängerkatzen.
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Zielgerichtete Maßnahme: Straßenkatzenkontrolle mit Kastration und FINDEFIX-Registrierung Schleswig-Holstein kostenfrei
In Schleswig-Holstein ermöglicht die Frühjahrsaktion vom 23. Februar bis 22. März eine kostenlose Kastration von wilden Straßenkatzen in beteiligten Gemeinden. Direkt nach dem Eingriff wird jedes Tier mit einem Mikrochip markiert und in FINDEFIX registriert. Nach einer kurzen Erholungsphase kehren die Katzen an den Ort ihrer Auffindung zurück. Ziel dieser Initiative ist es, die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen und nachhaltig das Leid der Tiere zu verringern. Die Aktion entlastet Tierheime.
Kostenfreie Kastration und Registrierung senken Katzenleid nachhaltig in Schleswig-Holstein
Im vergangenen Jahr hat die Initiative über 3.600 frei lebende Katzen eingefangen, operativ sterilisiert, mit Mikrochips ausgestattet und anschließend in einer zentralen Datenbank verzeichnet. Ellen Kloth, Landesverbandsvorsitzende Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, lobt den hohen Einsatz der Ehrenamtlichen und unterstreicht ihren Antrieb: „Wir setzen alles daran, so viele Tiere wie möglich kastrieren zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass nur die Kastration dauerhafte und effiziente Eindämmung der Vermehrung garantiert.
Im Rahmen der angekündigten Katzenschutzverordnung werden Halter künftig verpflichtet, Freigängerkatzen kastrieren zu lassen, um den Anstieg ungewollter Würfe zu verhindern und Streunerbestände zu stabilisieren. Parallel dazu verpflichtet die Regelung zu einer chipbasierten Kennzeichnung aller Katzen, um eine individuelle Nachverfolgung sicherzustellen und verantwortungsvolle Haltung zu fördern. Eine landesweite Erfassung in einer behördlichen Datenbank ermöglicht verbindliche Bestandskontrollen und liefert verlässliche Zahlen für künftige tierschutzpolitische Entscheidungen. Dadurch können tierschutzrelevante Interventionen effizient geplant werden.
Eine umfassende geplante Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein soll bis Ende des zweiten Quartals verabschiedet werden, nachdem in vorherigen Aktionen rund 32.000 Straßenkatzen kastriert wurden. Kernbestandteile sind die verpflichtende Kastration freilaufender Tiere, eine Mikrochip-Kennzeichnung sowie die Registrierung im FINDEFIX-Register. Ellen Kloth hebt hervor, dass diese Verknüpfung dieser gesetzlichen Maßnahme mit der alljährlichen Frühjahrsaktion ein entscheidendes Instrument ist, um die Population zu stabilisieren und das Katzenleid langfristig zu reduzieren.
Tierschutzbund und Landesverband finanzieren gemeinsam Kastrationsaktion mit 20.000 Euro
Insgesamt werden für die örtliche Kastrationskampagne 130.000 Euro bereitgestellt, wovon der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein jeweils zehntausend Euro beisteuern. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt 110.000 Euro. Die Bastet Stiftung unterstützt durch ergänzende Spenden. Die Kommunen tragen fünfzig Prozent der Behandlungsaufwendungen. Durch den Verzicht der Tierärzte auf ein Honorar in Höhe von 30 Euro pro Eingriff sinkt der finanzielle Eigenanteil der Tierheime signifikant und nachhaltig. Damit werden zusätzliche Ressourcen freigesetzt.
Kostenloses Kastrationsangebot für Straßenkatzen in beteiligten Kommunen startet bald
Im Rahmen der kommunalen Katzenaktion können anerkannte Tierschutzvereine und Privatpersonen ihre gefangenen Straßenkatzen einliefern. Jeder Eingriff umfasst eine Kastration, das Setzen eines Mikrochips zur eindeutigen Identifizierung und die Erfassung in der FINDEFIX-Datenbank. Nach der obligatorischen Nachsorgephase werden die Tiere behutsam an ihrem Fundort wieder freigelassen. Dieses kontrollierte Vorgehen trägt zur Reduktion freilebender Katzen bei und verhindert eine Überlastung der vorhandenen Kapazitäten in Tierheimen nachhaltig. Ohne Bürokratie wird maximale Effizienz gewährleistet.
Ehrenamtliche motivieren Gemeinden zur Mitwirkung bei Straßenkatzenkastrationen und Registrierung
Die landesweite Frühjahrsinitiative kombiniert kostenfreie Kastrationen, Mikrochip-Identifikation und Registrierung von Straßenkatzen, um eine nachhaltige Populationskontrolle zu gewährleisten. Die begleitende Katzenschutzverordnung wird verpflichtende Sterilisations- und Kennzeichnungspflichten für alle Freigängerkatzen vorschreiben. Diese Maßnahmen reduzieren das Leid durch ungewollten Nachwuchs und entlasten Tierheime spürbar. Dank finanzieller Förderungen von Land und Verbänden sowie ehrenamtlichem Engagement lässt sich so langfristig eine artgerechte Situation für alle Katzen schaffen. Diese konzertierte Aktion trägt aktiv zur Nachhaltigkeit bei.

