Am 26. Januar 2026 hat das Bundesamt für Justiz die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. im Verbandsklageregister des Oberlandesgerichts Koblenz veröffentlicht. Damit können Verbraucher und kleine Unternehmen ihre Ansprüche bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung anmelden. Hierfür bietet das Amt ein Online-Formular an. Wer keine Internetverbindung hat, kann das Formular per Post anfordern und zurücksenden. Nach Registrierung sendet das Bundesamt eine Bestätigung per Post.
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VZBV mahnt Debeka zu Rückzahlung überhöhter Stornoabzüge bei Lebensversicherungen
Am 26. Januar 2026 hat das Bundesamt für Justiz die Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. gegen den Debeka Lebensversicherungsverein im öffentlichen Register bekanntgemacht. Das Verfahren (Az. 2 VKl 1/25) wird vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Betroffene Verbraucher und kleine Unternehmen können nun ihre durch die Klage betroffenen Forderungen und Vertragsverhältnisse anmelden, um eine rechtswirksame Registrierung zu erlangen und ihre Teilnahme am Sammelverfahren sicherzustellen. kostenfrei online oder postalisch möglich.
Online-Anmeldung der Verbandsklageformular ermöglicht Transparenz und Zeitersparnis für Teilnehmer
Auf der offiziellen Internetseite des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen finden Betroffene ein digitales Anmeldeformular für das Verbandsklageverfahren. Die elektronische Eintragung wird ausdrücklich empfohlen, da sie zügig verarbeitet wird und schnelle Rückmeldungen ermöglicht. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann das Formular per Post kostenlos anfordern, ausfüllen und wieder zurücksenden. Dieses zweigleisige Verfahren gewährleistet, dass alle Verbraucher und kleinen Unternehmen unabhängig von digitaler Infrastruktur ihre Ansprüche problemlos, sicher und termingerecht anmelden können.
Gerichtliche Klageeintragung ermöglicht betroffenen Verbrauchern Fristwahrung und offiziellen Nachweis
Das Bundesamt für Justiz bietet Verbrauchern und kleinen Unternehmen die Möglichkeit, Ansprüche digital im Verbandsklageregister bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung anzumelden. Nach erfolgreicher und unkomplizierter Online-Eintragung versendet das Amt zeitnah eine schriftliche Bestätigung per Post an jede anmeldende Partei. Dieser amtliche Beleg sichert einen verlässlichen Nachweis der Registrierungszeit und unmittelbar unterstützt die Betroffenen bei der fristgerechten Wahrnehmung ihrer Rechte sowie bei der detaillierten Dokumentation im weiteren gerichtlichen Verfahren.
Verbraucher Frist: drei Wochen nach mündlicher Verhandlung zur Anmeldung
Nach Registereintrag gilt der 12. Dezember 2025 als Anhängigkeitstag, mit Rechtshängigkeit ab dem 12. Januar 2026 beim Oberlandesgericht Koblenz, Az. 2 VKl 1/25. Kläger ist der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (Berlin), gerichtlich vertreten durch Ramona Pop und JUEST & OPRECHT mbB. Beklagte ist die Debeka in Koblenz, anwaltliche Vertretung: BLD Bach Langheid Dallmayr mbB mit Sitz in Köln.
Verbraucherzentrale beantragt gerichtliche Prüfung aller kapitalmarktabhängigen fünfzehn-Prozent der Stornoabzüge
Die Klage richtet sich gegen Bestimmungen, die bei vorzeitiger Kündigung von Lebensversicherungspolicen einen kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bis zu fünfzehn Prozent des Deckungskapitals vorsehen. Der VZBV beantragt im Hauptantrag die Feststellung der vollständigen Unwirksamkeit dieser Klauseln. Hilfsweise moniert der Verband drei alternative Textvarianten, deren Abzugsbeträge an EZB- und Bundesbankzinssätze gebunden sind. Ziel ist es, die Rückforderungsansprüche der Verbraucher zu stärken und eine verbraucherfreundlichere Vertragsgestaltung zu erzielen. Dieses Verfahren stärkt den kollektiven Verbraucherschutz.
Klage fordert Verjährungsbeginn ab Kenntnis der Unwirksamkeit für Verbraucherrechte
Mit dem zweiten Feststellungsantrag setzt sich der VZBV dafür ein, dass die Verjährung für Rückforderungsansprüche gegen Debeka erst ab tatsächlicher Kenntnis der Unwirksamkeit der Stornoabzugsklauseln beginnt. Durch diese Regel wollen Verbraucher längerfristig Ansprüche anmelden können, wenn sie erst später von der Nichtigkeit erfahren. So werden ihre Rechte umfassend geschützt und die Durchsetzung unzulässiger Abzüge ermöglicht. Gleichzeitig wird Transparenz geschaffen und das Vertrauen in den Versicherungsmarkt gestärkt für mehr Rechtssicherheit.
Registereintragung unterstützt Verbraucher mit Nachweis, Fristverlängerung und umfassender Verfahrensinformation
Die amtliche Veröffentlichung der Klage im Verbandsklageregister, kombiniert mit der elektronischen Anmeldemöglichkeit, optimiert die Teilnahme für Versicherungsnehmer. Das Online-Formular ermöglicht eine schnelle Antragsstellung sowie zügigen Erhalt einer Bestätigung per Post. Durch die Frist von drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung werden Zeitdruck und Verfahrensbeschränkungen für Rückforderungsanträge reduziert. Zusätzlich schaffen die detailliert kommunizierten Prozessdaten und klar umrissenen Feststellungsziele einen transparenten Einblick in mögliche Erfolgsaussichten gegen kapitalmarktabhängige Stornoabzugsklauseln. Dies steigert nachdrücklich Verbrauchervertrauen.

