Im Rahmen der 96. JuMiKo beklagten BRAK und regionale Kammern eine geplante Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Bayern. Sie mahnen, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Dienstleister ihre wirtschaftlichen Eigeninteressen vor Mandantenschutz stellen würden. Die Folge sei eine Zunahme von Interessenkonflikten und die Gefahr willkürlicher Ablehnungen von Deckungszusagen. Verbraucherschutz und professionelles Berufsrecht gingen verloren, wenn Versicherer die Rechtsberatung übernehmen dürften. Dies würde zu einem Machtungleichgewicht führen und untergräbt das Prinzip unabhängiger Rechtsberatung.
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Mandantenschutz gefährdet durch RDG-Änderung: Kammern fordern dringend Ablehnung sofort
Mit Datum 6. November 2025 wandte sich die Bundesrechtsanwaltskammer im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern in einer Presserklärung gegen den vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie betont, dass nur durch berufsrechtlich regulierte Anwältinnen und Anwälte eine neutrale und wirtschaftsunabhängige Rechtsberatung gewährleistet ist. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine klare Ablehnung auf Bundesebene, um die bestehende Qualität und Freiheit der Beratung dauerhaft zu bewahren.
Rechtsschutzversicherer unterwerfen Beratung klaren wirtschaftlichen Zielen ohne transparente Mandantenschutz
Die Ausrichtung auf Profitsteigerung und Kostenreduktion ist kennzeichnend für Rechtsschutzversicherer, die als gewinnorientierte Dienstleister agieren. Diese Zielsetzung steht im direkten Widerspruch zu einer unabhängigen, mandantenfreundlichen Beratung. Würden Versicherer selbst Rechtsdienstleistungen anbieten, wären Interessenkonflikte unvermeidlich. Kunden blieben über diese Konflikte uninformiert, weil Versicherer nicht zur Offenlegung ökonomischer Motive verpflichtet sind. Zudem fehlt eine unabhängige Kontrollinstanz für transparente Kostenentscheidungen.
Ohne anwaltliche Vertretung riskieren Verbraucher unbegründete Versicherungsablehnung und Verluste
Juristische Praxisberichte belegen, wie häufig Rechtsschutzversicherer anfängliche Deckungszusagen verweigern oder verschleppen, bevor Mandantinnen und Mandanten ihre Leistungen einfordern können. Ohne anwaltliche Intervention bleiben Betroffene in vielen Fällen wirtschaftlich belastet. Erst durch gerichtliches Nachhaken und Durchsetzung vertraglicher Pflichten wird die vereinbarte Kostenübernahme erfolgreich gesichert. Würden Versicherer zugleich als Rechtsberater fungieren, wären ordnungsgemäße Kontrollverfahren gegen Leistungsverweigerung kaum gegeben und Verbraucherrechte erheblich gefährdet insbesondere bei komplexen Zivilprozessen mit unvorhersehbaren Anwaltsgebühren sowie strittigen Prozesskosten.
Nur Anwälte unterliegen Standesrecht, Bayern schlägt unsichere Beratung vor
Bayerns Initiative verkennt, dass allein berufsrechtliche Verpflichtungen Transparenz, Neutralität und Unabhängigkeit in der Rechtsberatung sicherstellen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind an strikte Standes- und Haftungsregeln gebunden, die sie verpflichten, Mandanteninteressen uneingeschränkt zu vertreten. Ohne diese Regelungen drohen Interessenkonflikte und der Schutz von Verbraucherrechten wird unterlaufen. Nur durch die Einhaltung dieser beruflichen Rahmenbedingungen bleibt gewährleistet, dass Beratungsleistung qualitativ hochwertig, unparteiisch und frei von wirtschaftlichen Interessen stattfindet.
Mandanteninteressen spielen bei versicherungsinternen Rechtsdienstleistungen keine Rolle sichtbar erkennbar
Nach Dr. Ulrich Wessels Einschätzung kommt die bayerische Reform dem Anliegen der Rechtsschutzversicherer, Kosten zu senken und Erträge zu maximieren, uneingeschränkt entgegen. Er bezeichnet die Trennung von Deckungsprüfung und juristischer Beratung als bloße Fassade. In der Realität würden Versicherer weiterhin ihre finanziellen Interessen priorisieren, wodurch die Mandantinnen und Mandanten im Zweifelsfall keine verlässliche und objektive Beratung mehr erhielten und der Verbraucherschutz erheblich gemindert werde.
Versicherer als Rechtsdienstleister würden Interessenkonflikte und Verbraucherrisiko massiv verursachen
Durch den entschlossenen Widerstand von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern bleibt das Berufsrecht unverändert stark und garantiert die Unabhängigkeit der Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von transparenten, nachvollziehbaren Prozessen, beruflicher Neutralität und einem verlässlichen Schutz vor willkürlichen Kostenablehnungen. Strikte Kontrollmechanismen stellen die Einhaltung berufsrechtlicher Anforderungen sicher und bewahren die Mandanteninteressen. Dieses gemeinsame Handeln der Standesvertretungen bekräftigt das Vertrauen in eine gleichbleibend hochwertige, unabhängige und verbraucherorientierte juristische Beratung.

