Mit drei aktuellen Titeln beleuchtet Verlag Kern individuelle Wendeerfahrungen und gesellschaftliche Veränderungsprozesse. „Blumenlieder einer späten Liebe“ von Rein und Irmscher…
Bei der Shipping Technics Logistics im Wunderland Kalkar dominierte die Vorstellung modernster Emissionsminderungstechnologien. Besucher informierten sich über Hybrid- und Elektromotoren,…
Die Smartphone-Nutzung ist bei 16- bis 50-jährigen Deutschen flächendeckend verbreitet. Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat in einer Umfrage…
In dem aktuellen Beschluss des OLG Dresden wurde entschieden, dass bei vereinbarten Röntgenaufnahmen im Rahmen einer Pferdeankaufuntersuchung eine fachgerechte Befundung und lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich sind. Versäumnisse in der Befundauswertung führen zur Haftung des behandelnden Tierarztes für gesundheitliche Folgeschäden. Das Urteil verstärkt den Druck auf Kliniker, präzise Protokolle anzulegen, und sichert Pferdekäufern eine klare Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es setzt einheitliche Qualitätskriterien fest und verhindert fehlerhafte Diagnosen im Vorfeld.

