Die Kammer des Landgerichts Ravensburg entschied am 12. Mai 2026, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen hat. Infolgedessen können betroffene Käufer Kaufvertrag rückabwickeln, Ersatzlieferung anfordern und Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Urteil unterstreicht die Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsrisiken von NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz durch einen kostenfreien Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer – sofort unkompliziert und kostenlos verfügbar.