Mit der Novelle der EU-Pauschalreiserichtlinie wird präzise festgelegt, ab wann eine Pauschalreise vorliegt: Entscheidend sind die Kombination aus mindestens zwei unterschiedlichen Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft sowie das gemeinsame Buchungsverfahren mit Datenübermittlung an alle Leistungspartner innerhalb von 24 Stunden. Erst danach greifen Verbraucherrechte bei Insolvenz oder gravierenden Änderungen, etwa Rückerstattungen, Umbuchungen oder Schadensersatz. Die Regelung stärkt die Rechtssicherheit und tritt wirksam endgültig in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist.