Nach erfolgloser Eigenforderung wandte sich ein Mandant in München an CLLB Rechtsanwälte und beantragte die Rückerstattung seiner rund 412.000 Euro Verlusten bei pokerstars.eu. Am 6. Mai 2026 urteilte das Landgericht Aachen, dass die Betreiberin TSG Interactive Gaming Europe Ltd. keine deutsche Lizenz besaß und daher sämtliche abgeschlossenen Verträge für nichtig erklärte. Die Richter verurteilten die Gesellschaft zur Rückzahlung der gesamten Einsätze, was Bedeutung für den nationalen Spielerschutz hat rechtlich gesichert.