Die Smartphone-Nutzung ist bei 16- bis 50-jährigen Deutschen flächendeckend verbreitet. Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat in einer Umfrage…
Mit Start im September 2026 führt BRIO in Zusammenarbeit mit der Ravensburger AG Holzeisenbahn-Sets rund um die Animationsserie „Bluey“ ein.…
Ab Herbst 2026 lädt BRIO Kinder ab drei Jahren zu spannenden Weltraummissionen mit fünf neuen BRIO World Sets ein, die…
In dem aktuellen Beschluss des OLG Dresden wurde entschieden, dass bei vereinbarten Röntgenaufnahmen im Rahmen einer Pferdeankaufuntersuchung eine fachgerechte Befundung und lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich sind. Versäumnisse in der Befundauswertung führen zur Haftung des behandelnden Tierarztes für gesundheitliche Folgeschäden. Das Urteil verstärkt den Druck auf Kliniker, präzise Protokolle anzulegen, und sichert Pferdekäufern eine klare Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es setzt einheitliche Qualitätskriterien fest und verhindert fehlerhafte Diagnosen im Vorfeld.

