Das Eckpunktepapier gibt Auskunft über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das ab Juli 2026 in Kraft tritt. Wesentliche Bestandteile sind der Wegfall der bisherigen Mindestquote von 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil in Heizungen sowie der Abbau Beratungs- und Austauschzwänge. Hausbesitzer erhalten dadurch wieder uneingeschränkte Technologiewahlfreiheit zwischen erneuerbaren, hybriden und konventionellen Systemen. Ab 2029 ist eine schrittweise Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen vorgesehen. Die BEG-Förderung bleibt bis 2029 bestehen. Ein Gesetzentwurf folgt Ostern 2024.