Mit ihrem kuscheligen Teddydesign fügt sich die Hama Smarte Überwachungskamera liebevoll ins Babyzimmer ein. Sie streamt Full-HD-Bilder via WLAN direkt…
Der Deutsche Tierschutzbund bietet mit www.jetzt-katzen-helfen.de einen digitalen Knotenpunkt für alle, die Straßenkatzen helfen möchten. Die Kampagne „Jedes Katzenleben zählt“…
Der neue Hausrat-Tarif der VHV Allgemeine Versicherung AG liefert privaten Haushalten modernsten Schutz: sofort ab Antragsstellung, mit automatischem Unter- und…
Nach dem BGH-Urteil dürfen Lebensversicherer wie die Allianz bei fondsgebundenen Riester-Verträgen den Rentenfaktor nicht eigenmächtig reduzieren. Zuvor hatten Gerichte bereits im Verfahren gegen Zurich ähnlich geurteilt, und AXA wie LPV sehen sich vergleichbaren Klagen gegenüber. Betroffene Versicherte können ihre Vertragsbedingungen selbst überprüfen, eine Neuberechnung des Rentenfaktors anstoßen und zu gering ausgezahlte Beträge rückwirkend einfordern. Verbraucherzentralen beraten zum weiteren Vorgehen und appellieren an Politik und Branche, transparenter und verbraucherfreundlicher zu agieren.

