Im August 2026 haben 13 Auszubildende am Standort Bad Sulza ihre berufliche Reise begonnen. Ihre offizielle Einführung erfolgte am 15.…
Der neue FRANZIS-Bausatz zum 50-jährigen Daytona-Jubiläum reproduziert den BMW R 90 S-Boxermotor im Maßstab 1:2 mit originalem Funktionsprinzip. 200 robuste…
Das neue Südamerika-Angebot von inventia Journeys umfasst achttägige Flussreisen auf dem Rio Magdalena. Ab- oder Anreise erfolgt flexibel zwischen Cartagena…
In dem aktuellen Beschluss des OLG Dresden wurde entschieden, dass bei vereinbarten Röntgenaufnahmen im Rahmen einer Pferdeankaufuntersuchung eine fachgerechte Befundung und lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich sind. Versäumnisse in der Befundauswertung führen zur Haftung des behandelnden Tierarztes für gesundheitliche Folgeschäden. Das Urteil verstärkt den Druck auf Kliniker, präzise Protokolle anzulegen, und sichert Pferdekäufern eine klare Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es setzt einheitliche Qualitätskriterien fest und verhindert fehlerhafte Diagnosen im Vorfeld.

