Eltern behalten Kontrolle: WLAN-Verbindungen deaktivieren schützt Kinder vor Datenzugriffen

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KI-basierte Smart Toys bieten mit ChatGPT oder DeepSeek Chatfunktionen, Lernunterstützung und Sprachsteuerung via Kamera, Mikrofon und WLAN. Das CE-Zeichen deckt lediglich formale EU-Vorgaben ab, während das GS-Zeichen und das TÜV Rheinland Zertifikat „Ausgezeichneter Spielwert“ eine unabhängige Sicherheitsüberprüfung und pädagogische Bewertung sicherstellen. Experten raten dazu, eine detaillierte Funktionsanalyse vorzunehmen, alle Internetzugänge nur bei Bedarf zu erlauben, sensible Kinder- und Biometriedaten zu schützen und regelmäßig chemische sowie mechanische Qualitätstests im Laden durchzuführen.

Smart Toys ohne unabhängige Prüfung: GS-Zeichen signalisiert geprüfte Produktsicherheit

Aus Knopfaugen und Plüschtieren sind interaktive Smart Toys geworden, die dank integrierter Kamera, Mikrofon und WLAN ins Internet der Dinge eingebunden sind. KI-Module wie ChatGPT oder DeepSeek ermöglichen verständliche Antworten und pädagogisch aufbereitete Lernaufgaben. Um Eltern eine sichere Kaufentscheidung zu ermöglichen, offeriert TÜV Rheinland vor den Feiertagen Prüfzeichen und qualitätsorientierte Begleitung. Mit dieser Unterstützung erkennen Familien schnell, welche smarten Produkte echte Sicherheit, Datenschutz und einen nachweislichen Nutzen im Lernalltag liefern.

CE-Zeichen liefert keine unabhängige Sicherheitsbewertung, nur formale Herstellererklärung genügt

Eine CE-Kennzeichnung auf Spielzeug zeigt nur an, dass der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung erstellt hat, ohne unabhängige Tests zu durchlaufen. Das GS-Zeichen „geprüfte Sicherheit“ hingegen steht für Produkte, die von akkreditierten Prüfinstituten wie TÜV Rheinland umfassend hinsichtlich elektrischer Unbedenklichkeit, mechanischer Stabilität und chemischer Reinheit getestet wurden. Eltern, die neben gesetzlicher Sicherheit auch einen pädagogischen Nutzen schätzen, sollten zusätzlich auf das TÜV Rheinland Zertifikat „Ausgezeichneter Spielwert“ setzen, informativ qualitativ geprüft empfohlen.

Sichere Nutzung smarter Spielwaren durch Kontrolle der Netzwerkverbindungen sichern

Der TÜV-Rheinland-Leitartikelautor Patrick Niklaus unterstreicht, wie wichtig es ist, vor dem Einsatz eines vernetzten Spielzeugs die interaktiven Verbindungsoptionen zu prüfen. Eltern sollten prüfen, ob sich das Gerät mit dem WLAN oder Smartphone verbindet. Ist das der Fall, empfiehlt er, die betreffenden Module zu deaktivieren oder Passwörter zu ändern. So lässt sich ungewünschter Datenverkehr stoppen, unautorisierte Chats vermeiden und die persönliche Privatsphäre Ihrer Kinder bewahren. Zudem sollten regelmäßige Sicherheitsupdates installiert werden.

Vernetztes Spielzeug muss RED-Konformität zuverlässig nachweisen und Hackerangriffe abwehren

Immer wenn ein Spielzeug Funkverbindungen nutzt, greifen die Bestimmungen der europäischen Radio Equipment Directive (RED), die elektromagnetische Verträglichkeit sicherstellt und Interferenzen mit anderen Geräten vermeidet. Zusätzlich fordert die RED, dass die Produkte gegen Cyberattacken geschützt sind, damit keine unautorisierten Zugriffe ins heimische Netz oder auf das Gerät selbst möglich werden. Das CE-Kennzeichen bewirkt lediglich eine Herstellererklärung zu Grundanforderungen und garantiert weder eine unabhängige Prüfung noch eine umfassende Sicherheitszertifizierung.

Smart Toys ohne unabhängige Prüfung bergen Risiken für Kinderdaten

Neuartige Kinder-Spielzeuge mit KI-Komponenten erfassen und verarbeiten Bild- und Tonaufnahmen, um Nutzer per Gesichtsanalyse oder Sprachabgleich zu identifizieren; dabei werden teils biometrische Merkmale gespeichert. Da die EU-KI-Verordnung erst ab 2026 verbindlich ist, empfiehlt TÜV-Experte Niklaus, ausführlich Herstellerangaben zu prüfen und Online-Erfahrungen anderer Familien einzusehen. Er betont, dass eine wirkungsvolle Datensicherung notwendig ist, um sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und die Privatsphäre von Minderjährigen im digitalen Raum zu wahren.

Vor Weihnachten Spielzeug auf Geruch, Lautstärke und Sicherheit prüfen

Vor dem Bezahlen von intelligentem Spielzeug oder kuscheligem Plüschtier sollte man eine Geruchs- und Funktionsprobe im Geschäft vornehmen. Prüfen Sie dazu chemische Ausdünstungen, indem Sie das Produkt nahe an die Nase führen. Kontrollieren Sie alle Lackstellen auf Blasen, Risse oder Absplitterungen und beurteilen Sie Kanten und Ecken auf eventuelle Verletzungsgefahren. Zum Schluss aktivieren Sie alle Töne und Lichter, um sicherzustellen, dass Lautstärke und Leuchtdauer kindgerecht sind und mögliche Schadstoffexposition minimiert wird.

Datenschutz bei KI-Spielzeugen ist absolut entscheidend für kindersichere Nutzung

Durch die Kombination von GS-Zeichen und TÜV Rheinland Zertifikat „Ausgezeichneter Spielwert“ erhalten Eltern eine transparente Aussage über Sicherheits- und pädagogische Kriterien. Vor dem Einsatz von KI-Elementen sollte eine genaue Funktionsanalyse erfolgen, insbesondere hinsichtlich Sprach- und Bilderkennung. Eltern können über die Konfiguration von WLAN- und Bluetooth-Verbindungen den Zugriff kontrollieren. Ein einfacher Sinnes-Check im Geschäft – Geruch, Gewicht, Materialprüfung und Lautstärkeanalyse – deckt mögliche Schadstoffbelastungen auf und sichert die Gesundheit nachhaltig verlässlich.

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