Die Kammer des Landgerichts Ravensburg entschied am 12. Mai 2026, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen hat. Infolgedessen können betroffene Käufer Kaufvertrag rückabwickeln, Ersatzlieferung anfordern und Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Urteil unterstreicht die Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsrisiken von NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz durch einen kostenfreien Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer – sofort unkompliziert und kostenlos verfügbar.
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Ravensburger Gerichtsurteil setzt Maßstäbe für sichere Energiespeicherentwicklung und Vertrieb
Am 12. Mai 2026 verkündete das Landgericht Ravensburg (Az. 4 O 152/25) ein Urteil zu § 3 ProdSG und stellte fest, dass Senec GmbH die verkehrsrechtlichen Mindestanforderungen verletzt habe. Betroffen ist der Speicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh, der als nicht verkehrsfähig eingestuft und vom Handel ausgeschlossen wurde. Zusätzlich bestätigte das Gericht die Verpflichtung von Senec, für auftretende körperliche und gesundheitliche Schäden angemessenen Schadenersatz zu leisten vollständig fristgerecht gerechtfertigt.
Akute Gefahrenlage: NCA-Zellen führten bereits zu sechs dokumentierten Bränden
Das Gericht wies nach, dass NCA-Zellen des Typs SENEC.Home V3 hybrid duo wiederholt Brände und explosionsartige Entzündungen herbeiführten. Sechs belegte Vorfälle genügen, um eine unmittelbare Gefährdung von Leib und Leben festzustellen. Die statistische Wahrscheinlichkeit eines solchen Zwischenfalls liegt bei einem Fall auf 21.666 Speicher. Dieses Ergebnis verdeutlicht das inakzeptable Risikopotenzial. Auf Grundlage dieser Feststellungen ordnete das Urteil das Inverkehrzugsverbot und die Rückabwicklung aller Lieferungen an.
Senec-Speicher bleiben riskant: Sicherheitsmaßnahmen reichen laut Gericht nicht aus
Senec stoppte im März 2022 per Fernzugriff den Betrieb von ungefähr 66.000 stationären Batteriespeichersystemen und versetzte sie in einen Ruhemodus, um potenzielle Gefährdungsszenarien zu minimieren. Das nachträglich aufgespielte Diagnosesystem SmartGuard wurde vom Gericht als unzuverlässig eingestuft, da es die vorhandenen Sicherheitsdefizite nicht beheben konnte. Die Richter bewerteten beide Eingriffe als eindeutigen Hinweis darauf, dass Hersteller ihre Notfallabschaltungen und Softwarelösungen künftig technisch und juristisch umfassender absichern müssen.
Gericht verneint Inverkehrbringen unsicherer Produkte trotz bekannter Risiken zukünftig
Das Landgericht Ravensburg definiert in seiner Entscheidung, gestützt auf § 3 Abs. 1 und 2 des Produktsicherheitsgesetzes sowie § 823 Abs. 2 BGB, das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz, das Herstellern unmittelbare Pflichten auferlegt. Es stellt klar, dass bekannte Technologiegefahren nicht als Freibrief für die Markteinführung unsicherer Produkte gelten dürfen. Diese Rechtsauslegung sichert Verbrauchern eindeutige, einklagbare Schadensersatzforderungen und Rückabwicklungsansprüche zu, um individuellen Schutz und Rechtsklarheit zu gewährleisten und stärkt langfristig das Vertrauen in Produktinnovationen mit hoher Sicherheit.
Sicherheitsmängel erkannt: Schadensersatzoptionen für SENEC.Home V3 hybrid duo Bestand
Jetzt können Inhaber einer SENEC.Home V3 hybrid duo-Anlage rechtmäßig Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem ProdSG geltend machen. Anspruchsoptionen umfassen Gesamterstattung des Kaufpreises, Preisnachlass oder Kompensation für durch Ausfall entstandene Unannehmlichkeiten. Über den kostenlosen Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erhalten Betroffene eine fundierte Ersteinschätzung. Die digitale Plattform gewährleistet zügigen, barrierearmen Zugang zu rechtlichem Rat und erleichtert die weitere Aktenvorbereitung. ohne Wartezeiten oder versteckte Gebühren jederzeit.
Verbraucherschutz gestärkt: Kostenfreier und effektiver Rechtsschutz bei unsicheren Energiespeichern
Laut Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt das Urteil des Landgerichts Ravensburg einen bedeutenden Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Nach einer ersten Entscheidung des LG Schweinfurt verschiebt Ravensburg nun den Schwerpunkt von Sachmängelfragen hin zu Sicherheitsaspekten mit potenzieller Gefahr für Leib und Leben. Fachanwälte sind überzeugt, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherorientierten Kurs weiterverfolgen. Hersteller von Energiespeichern müssen sich auf schärfere Kontrollen und erweiterte Haftungsregeln einstellen.
Das Urteil schreibt verbindliche Sicherheitsparameter für Heimspeichersysteme vor, erhöht die Herstellerverantwortung bei Funktionsfehlern und eröffnet Nutzern umfangreiche Ansprüche auf Schadenersatz und Nutzungsausfallentschädigung. Bereits im Anschluss können Betroffene den kostenfreien Senec-Online-Check nutzen, um ihre individuellen Schadensforderungen schnell und präzise juristisch prüfen zu lassen. Diese Entscheidung zeigt unmissverständlich, dass technologische Fortschritte nicht ohne absolute Produktsicherheit umgesetzt werden dürfen und trägt entscheidend dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in Energiespeicher nachhaltig zu stärken.

