Datenschutz-Grundverordnung: Einwilligung für Aufnahmen von öffentlichem Raum

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Im Rahmen eines Interviews mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, werden die neuen Straßen- und Gebäudeaufnahmen von Google Street View in Deutschland thematisiert. Durch die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 können Nutzer bequem von zu Hause aus einen Blick auf potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen werfen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.

Verhindern Sie ungewollte Veröffentlichung: Widerspruch bei Street View!

Der kostenlose Dienst Google Street View finanziert sich durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten. Diese Daten werden von Google genutzt, um personalisierte Profile zu erstellen und individuelle Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher ist es wichtig, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Hausfront nicht bei Google Street View veröffentlicht wird, können Sie einen direkten Widerspruch an Google senden. Verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und diese im Internet zu veröffentlichen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, gibt es die Möglichkeit, solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses zu verarbeiten. Trotzdem haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Es ist bedauerlich, dass trotz der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, nur etwa 100.000 Menschen seit dem Upload der neuen Bilder von Google Street View von dieser Option Gebrauch gemacht haben. Dies lässt darauf schließen, dass viele Menschen entweder die tatsächlichen Risiken des Dienstes nicht erkennen oder nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Es ist wichtig zu betonen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als aktive Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.

Die Veröffentlichung der Hausfront und persönlicher Daten bei Google Street View kann die Privatsphäre betroffener Personen beeinträchtigen. Um ihre Grundrechte zu schützen, sollten sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt und ihre Daten nicht missbraucht werden.

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