Hoher Schadensersatz für Mercedes-Kunden in Aussicht

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Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, eingereicht im Namen von rund 2.800 Verbrauchern durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), neigt sich ihrem Ende zu. Am 28. März 2024 wird das Oberlandesgericht Stuttgart über den Fall entscheiden. Bereits bei der zweiten Verhandlung im September 2023 äußerte der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hindeuteten. Es wurde sogar vermutet, dass Mercedes vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in diesem Verfahren vertritt, sieht gute Chancen für eine positive Entscheidung zugunsten der Verbraucher.

Gerichtsurteile stärken Verbraucher in Klage gegen Mercedes

Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die Rechtsposition der Verbraucher gestärkt. Insbesondere der BGH hat klargestellt, dass Verbraucher Schadensersatz für mögliche Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen fordern können, indem sie fahrlässiges Handeln nachweisen. Dies ist eine bedeutende Entwicklung, die den Verbrauchern bessere Chancen bietet, ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, spezialisiert auf Diesel-Verfahren, betont, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG sehr gute Erfolgsaussichten haben. Dies ist vor allem auf die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zurückzuführen. Insbesondere der BGH hat die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen erheblich gesenkt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 reicht es aus, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vorher war noch der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit erforderlich. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung umsetzen wird, was den Verbrauchern zugutekommt und für Mercedes finanzielle Konsequenzen haben könnte.

Strafbefehle gegen Mercedes-Mitarbeiter, weitere Informationen gefordert

Während der zweiten Verhandlung hat das Oberlandesgericht Stuttgart Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschalteinrichtungen in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge geäußert. Obwohl Abschalteinrichtungen gemäß der EU-Verordnung verboten sind, gibt es bestimmte Ausnahmen. Der EuGH und der BGH haben diese Ausnahmen jedoch sehr restriktiv ausgelegt. Das Gericht in Stuttgart hat betont, dass es die Entscheidungen des BGH nicht in Frage stellen möchte. Dies deutet darauf hin, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten seitens Mercedes bei den Euro6-Motoren. Gegen drei Mitarbeiter von Mercedes wurden bereits Strafbefehle erlassen, und das Gericht fordert weitere Informationen von Mercedes an.

Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich: Mercedes droht Urteil wegen sittenwidrigen Handelns

In der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG haben Verbraucher gute Aussichten auf Schadensersatz. Das Gericht hat Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren gefunden. Eine mögliche Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns wäre im Einklang mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser gesteht Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Mercedes aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns verurteilt wird, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könnte. Ein Urteil gegen Mercedes könnte auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer haben, da andere Gerichte sich an der Musterentscheidung orientieren könnten.

Verbraucher haben gute Chancen: Entscheidung in Klage gegen Mercedes-Benz erwartet

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