Erfolgreiche Klage: Rückzahlung von Verlusten bei illegalen Online-Glücksspielen

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Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hat erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, falls der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten dar und gibt den Spielern eine solide rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Aussichten haben, ihre Verluste zurückzuerhalten, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Rechtssicherheit für Spieler: Rückforderung bei Verstoß gegen Glücksspielverbot

Rechtsanwalt Cocron erklärt, dass Spieler in Deutschland ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dies wurde durch ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt.

Erfolg vor Gericht: Rückforderung von Verlusten in Online-Sportwetten

CLLB Rechtsanwälte haben für einen Mandanten die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro erfolgreich gefordert. Der Mandant beteiligte sich zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten. Die beklagte Anbieterin hatte eine Lizenz aus Malta, durfte aber keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Als Konsequenz dieses Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde Klage auf Rückzahlung der Verluste eingereicht.

Nichtig: Spielverträge bei Verstoß gegen Verbot von Online-Glücksspielen

Das Oberlandesgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg haben die Klage erfolgreich abgewiesen und den Beklagten zur vollständigen Rückzahlung der Verluste verurteilt. Das OLG bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig seien, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe. Das Gericht betonte auch, dass das Verbot dem Spieler- und Jugendschutz, der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht diene.

Gericht: Spieler nicht verpflichtet, illegales Angebot zu erkennen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat festgestellt, dass die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Sportwetten den Anspruch auf Rückzahlung nicht beeinträchtigt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder es bewusst missachtet hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen, die darauf hindeuten, dass der Spieler über die Illegalität des Angebots informiert war. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zumutbar ist, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst weiterhin behauptet, dass es legal war.

OLG Oldenburg: Verbot von Online-Glücksspielen gilt auch für Beklagte

Die Beklagte beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsstreit auszusetzen. Das OLG Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits festgestellt wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Meinung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Genehmigung in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Online-Glücksspiele ohne erforderliche Lizenz: Spieler können Verluste zurückfordern

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Maßnahmen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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