Lücken im Tierschutzgesetz-Entwurf: Fehlende Vorgaben und Verbote

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Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert. Der Verband zeigt sich enttäuscht darüber, dass die im Koalitionsvertrag festgelegten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt hat. Insbesondere bemängelt der Verband, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.

Tierschutzgesetz: FDP blockiert Verbesserungen – Entwurf dringend überarbeiten

Der Deutsche Tierschutzbund äußert sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Schließung der Lücken im Tierschutzrecht nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort ungenügend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist notwendig, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Lücken im Tierschutzgesetz: Kastrationspflicht, Sachkundenachweis, Lebendtiertransporte fehlen

Im vorliegenden Gesetzentwurf zum Tierschutz werden zahlreiche wichtige Forderungen nicht erfüllt. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas fehlen komplett. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern ist nicht vorgesehen. Die saisonale Anbindehaltung bleibt weiterhin möglich. Leider gibt es nur minimale Fortschritte für Tiere in Tierversuchen.

Im vorliegenden Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz werden grundlegende Mängel im Bereich der Plausibilitätskontrolle zur Genehmigung von Tierversuchen nicht behoben. Des Weiteren bleiben im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken bestehen, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Auch das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein werden im Entwurf nicht verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Zudem soll die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe gelten, obwohl dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Tierschutzgesetz: Optionale Kennzeichnung von Hunden und Katzen vorgesehen

Im aktuellen Gesetzentwurf werden bestimmte Aspekte nicht direkt geregelt, sondern stattdessen in Verordnungsermächtigungen überführt. Das betrifft unter anderem die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die nicht als verpflichtend, sondern nur als Möglichkeit vorgesehen sind. Obwohl der Deutsche Tierschutzbund die verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren positiv bewertet, sind sie aus Sicht des Verbands noch nicht ausreichend umgesetzt.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird der Onlinehandel mit Tieren nicht direkt im Tierschutzgesetz eingeschränkt, sondern durch eine Verordnungsermächtigung geregelt. Diese Vorgehensweise wird jedoch kritisch betrachtet, da wichtige Regelungen dadurch auf später verschoben werden und von einer zukünftigen Bundesregierung möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden könnten. Der Deutsche Tierschutzbund bewertet hingegen positiv, dass der „Qualzuchtparagraph“ erweitert und konkretisiert wird sowie bestimmte Wildtiere zukünftig nicht mehr in Zirkussen zur Schau gestellt werden sollen.

Tierschutzgesetz widerspricht Staatsziel Tierschutz

Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist zahlreiche Mängel auf, da wichtige Tierschutz-Forderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und das bisherige Tierschutzgesetz grundlegende Defizite aufweist. Die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen nicht umgesetzt wurden, hat beim Deutschen Tierschutzbund zu Enttäuschung und Kritik geführt. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.

Es wird kritisiert, dass im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz Ermächtigungsgrundlagen anstelle klarer gesetzlicher Vorgaben verwendet werden. Trotz einiger positiver Aspekte wie der Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und dem Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine dringende Überarbeitung ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu erfüllen.

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