Verbotene Duftstoffe: Lyral und Lilial von der Liste gestrichen

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Menschen mit Duftstoffallergien können aufatmen: Ab Juli 2023 müssen Kosmetikhersteller auf ihren Verpackungen nicht nur 24, sondern insgesamt 80 allergene Duftstoffe angeben. Dies erleichtert Betroffenen die Identifizierung von Produkten, die potenziell irritierende Stoffe enthalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen.

Verbraucherschutz: Erweiterte Deklarationspflicht für Duftstoffe in Kosmetika

Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben, sind dazu verpflichtet, allergene Duftstoffe anzugeben, wenn diese eine Konzentration von mehr als 0,001 % aufweisen. Bei Produkten, die abgespült werden, erfolgt die Deklaration erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Allergische Reaktionen auf Duftstoffe vermeiden: Konzentration und Sensibilisierung beachten

Etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung haben mit Duftstoffallergien zu kämpfen, die zu unangenehmen Symptomen wie Juckreiz, Knötchenbildung, Bläschenbildung und Hautrötungen führen können. Eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei niedrigen Konzentrationen auftreten, daher ist es von großer Bedeutung, diese Allergene zu identifizieren und zu meiden. Seit 2005 sind bestimmte Duftstoffe deklarationspflichtig, was den Betroffenen zumindest teilweise bei der Vermeidung von Allergenen hilft.

Tests bewerten Kosmetika mit potentiellen Allergenen negativ

Einige Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind besonders stark allergen und können bereits in geringen Mengen zu einer Sensibilisierung führen. Kosmetika, die diese Verbindungen enthalten, werden in Tests um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Geringe Allergiegefahr: Geraniol und Citronellol aufgeführt

Geraniol und Citronellol sind deklarationspflichtige Duftstoffe, die jedoch selten allergische Reaktionen auslösen. In Tests werden sie nicht abgewertet, was darauf hindeutet, dass sie für die meisten Menschen unbedenklich sind. Trotzdem werden sie in den Testtabellen für Allergiker aufgeführt, um ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Für die meisten Menschen sind Geraniol und Citronellol gut verträgliche Duftstoffe.

Lyral und Lilial von der Liste verbotener Duftstoffe gestrichen

Zur Minimierung des Risikos allergischer Reaktionen wurden die stark allergisierenden Duftstoffe Lyral und Lilial verboten und von der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe entfernt. Dieser Schritt wurde unternommen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und ihnen eine sichere Nutzung von Produkten zu gewährleisten.

Duftstoffallergie im Blick: Neue Verordnung bringt Erleichterung für Betroffene

Die ab Juli 2023 geltende EU-Verordnung bringt Menschen mit Duftstoffallergien viele Vorteile. Durch die erweiterte Deklarationspflicht für insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf Kosmetikprodukten wird es einfacher, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dadurch können allergische Reaktionen effektiv reduziert oder sogar vermieden werden.

Trotz der Tatsache, dass Produkte mit deklarationspflichtigen Duftstoffen noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen, ist die neue Verordnung ein wichtiger Schritt für Menschen mit Duftstoffallergien. Durch die erweiterte Deklarationspflicht werden nun insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben, was Betroffenen dabei hilft, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies trägt zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens bei.

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