Unlauteres Verhalten: Online-Zweitlotterien ohne Lizenz angeboten

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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Beschluss bestätigt, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz nicht erlaubt sind. Spieler haben das Recht, ihre Verluste aus Zweitlotterien von den Anbietern zurückzufordern. Diese Entscheidung stellt sicher, dass der Glücksspielmarkt in Deutschland kontrolliert und reguliert wird, um den Spielerschutz zu gewährleisten.

Neue Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag: Lizenzpflicht für Online-Glücksspiele

Das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof haben entschieden, dass Online-Glücksspiele ohne Lizenz unzulässig sind.

In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde entschieden, dass in Malta ansässige Gesellschaften auf ihrer Website, die in deutscher Sprache verfügbar ist, gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen, indem sie Tipps auf Zweitlotterien anbieten.

Die maltesischen Gesellschaften, die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf geklagt hatten, waren vor dem Bundesgerichtshof nicht erfolgreich. Die Richter betonten, dass die Reform des Glücksspielstaatsvertrags keine Änderung des Verbots von Online-Glücksspielen erfordere. Da die Frage nicht entscheidend sei, wurde die Revision nicht zugelassen.

Das Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Beklagten, die Online-Zweitlotterien ohne die erforderliche Lizenz in Deutschland angeboten haben, ihr Verhalten als unlauter eingestuft haben, obwohl es nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags möglich war, eine Erlaubnis für Online-Glücksspiele zu beantragen.

Der reformierte Glücksspielstaatsvertrag 2021 untersagt Online-Glücksspiele in Deutschland, es sei denn, es liegt eine entsprechende Genehmigung vor. Hierbei werden keine diskriminierenden Maßnahmen ergriffen und Genehmigungen werden nicht aufgrund subjektiver Entscheidungen verweigert. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass es den Veranstaltern von Online-Glücksspielen durchaus zumutbar ist, eine Lizenz in Deutschland zu beantragen, auch wenn bestimmte Handlungen verboten sind. Es besteht immer noch die Möglichkeit, die Hindernisse im Erlaubnisverfahren durch alternative Gestaltung oder Nebenbestimmungen zu überwinden. Selbst eine mögliche Unionsrechtswidrigkeit eines starren Verbots kann dabei zur Diskussion gestellt werden.

In zivil- oder strafrechtlichen Verfahren würde der Sinn und Zweck eines präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt unterlaufen, wenn nicht das Vorhandensein einer Erlaubnis, sondern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen geprüft würden. Die Unlauterkeit bezieht sich auf das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, nicht auf die Vereinbarkeit der materiell-rechtlichen Voraussetzungen mit höherrangigem Recht, betonte der BGH.

Der BGH hat einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewiesen, da die Verfassungs- und Unionsrechtskonformität der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 für die Entscheidung nicht relevant ist.

In Deutschland ist es ohne die erforderliche Lizenz nicht erlaubt, Online-Glücksspiele anzubieten. Auch die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags ändert daran nichts. Spieler haben jedoch das Recht, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern. Gleichzeitig können legale Anbieter, die über eine Erlaubnis verfügen, gegen unlautere Konkurrenz vorgehen. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte erläutert die Vorteile dieser Regelung für Spieler und legale Anbieter.

Dank des Urteils des Bundesgerichtshofs herrscht Klarheit und Schutz für Spieler und legale Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland. Spieler können ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückfordern, während legale Anbieter gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen können. Dies trägt zur Integrität des deutschen Glücksspielmarktes bei und bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für alle Beteiligten.

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