Online-Glücksspiel ohne Lizenz: Revision zurückgewiesen

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In einem bedeutsamen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass das Angebot von Online-Glücksspielen ohne die erforderliche Lizenz in Deutschland nicht erlaubt ist. Das Urteil erging im Rahmen einer Klage einer Anbieterin von Zweitlotterien gegen eine Gesellschaft, die über ihre deutschsprachige Internet-Domain ebenfalls Zweitlotterien anbot. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits zuvor festgestellt, dass dieses Angebot gegen das geltende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstößt.

Online-Glücksspielverbot bleibt trotz möglichen Unionsrechtsverstoßes bestehen

Die Beklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt, aber der Bundesgerichtshof hat diese Revision zurückgewiesen. Die Richter machten deutlich, dass die Neubewertung der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit durch die Reform des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 keine Rolle spielte. Das Verhalten der Beklagten war bereits formell illegal, da ihnen eine Lizenz fehlte, selbst wenn das Verbot von Online-Zweitlotterien gegen Unionsrecht verstoßen sollte.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat gravierende Auswirkungen auf den Markt für Online-Glücksspiele. Spieler können nun Verluste von illegalen Anbietern zurückfordern, während legale Anbieter sich besser gegen unlauteren Wettbewerb verteidigen können. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont die Bedeutung dieser höchstrichterlichen Entscheidung. Dank des Urteils können illegale Angebote in der Online-Glücksspielbranche effektiv bekämpft werden und die Spieler erhalten einen verbesserten Schutz.

Das Urteil des BGH schafft eine klare Regelung und bestätigt das Verbot von Online-Glücksspielen ohne Lizenz. Es ist eine bedeutsame Entscheidung, von der sowohl Spieler als auch legale Anbieter profitieren können, da sie für einen fairen und transparenten Glücksspielmarkt sorgt.

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